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Leistungen

Finanzbuchhaltung
Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein an Sie angepasstes Konzept zur optimalen Führung Ihrer Bücher unter Berücksichtigung Ihrer (wirtschaftlichen) Bedürfnisse.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein an Sie angepasstes Konzept zur optimalen Führung Ihrer Bücher unter Berücksichtigung Ihrer (wirtschaftlichen) Bedürfnisse.

Die Finanzbuchhaltung ist für Unternehmer und Unternehmen ein notwendiger Bestandteil und somit unverzichtbar. Sie ist zum Beispiel die Grundlage für Umsatzsteuervoranmeldungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen, welche den wirtschaftlichen Erfolg für Banken und/oder den Unternehmer abbilden.

Zudem können wir Ihre Finanzbuchhaltung auf weitere wirtschaftliche Komponenten und die einhergehende Beratung ausweiten. Beispielsweise haben wir die Möglichkeit Kostenstellen in unsere Vorgänge zu implementieren um Ihnen weitergreifend Kostenstellenauswertungen in Form eines Betriebsabrechnungsbogens bereitzustellen.

Neben unseren Standardleistungen wie

- Kontierung und Erfassung von Belegen
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Summen- und Saldenlisten, Offenen-Posten-Listen und Umsatzsteuervoranmeldungen

Bieten wir Ihnen ebenso Leistungen an rund um

- Digitales Belegwesen mit "Datev Unternehmen Online"
- Zahlungsverkehr verbuchen
- Einrichten und Verbuchen von elektronischen Banken
- Planzahlen mit anschließendem Soll/Ist-Vergleich
- Kostenstellenrechnung
- Mahnwesen aus dem Opos Bereich der Buchführung

Im Weiteren sind wir Ihnen auch in folgenden Punkten behilflich

- Umsetzung und Unterstützung bei der Digitalisierung
- Implementierung einer eigenen Buchhaltung (z.B. Datev Mittelstand Factura, Lexoffice) und Anbindung/Übertragung zu Datev
- Schulung im Bereich Rechnungswesen und Datev-Programmen
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Private Steuererklärung
Die Meisten kommen im Laufe Ihres Lebens mit einer privaten Steuererklärung in Kontakt und wissen in dem Fall nicht was zu tun ist und was für Potenzial Sie dabei ausschöpfen können und da kommen wir ins Spiel.
Die Meisten kommen im Laufe Ihres Lebens mit einer privaten Steuererklärung in Kontakt und wissen in dem Fall nicht was zu tun ist und was für Potenzial Sie dabei ausschöpfen können und da kommen wir ins Spiel.

Wir beraten Sie auf hohem Maße bei Ihrer Einkommensteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung beziehungsweise Schenkungssteuererklärung.

Eine Steuererklärung ist eine Erklärung bezüglich Angaben des Steuerpflichtigen zu seinem Einkommen und Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt. Wer zu Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist richtet sich nach der Abgabenordnung (AO) und dem jeweiligen Gesetz (z. B. EStG, KStG, GewStG).

Die verschiedenen Einkunftsarten in der Einkommensteuererklärung haben viele Facetten, somit beraten wir Sie fachspezifische in allen Bereichen

- Gewerbebetrieb (auch Kleingewerbe und Mitunternehmerschaften)
- Selbständige Tätigkeit (Freiberufler)
- Nichtselbständige Tätigkeit (Angestelltenverhältnis)
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte (z. B. Renten, private Veräußerungsgeschäfte)

Die privaten Steuererklärungen umfassen

- Verpflichtende und freiwillige Einkommensteuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärungen
- Schenkungsteuererklärungen

In Bezug zu Ihren Steuererklärungen betreuen wir Sie natürlich vollumfänglich, dazu gehört u. a. auch das Prüfen von Steuerbescheiden, die Einspruchsführung und im Weiteren auch die Vertretung vor den Finanzgerichten.
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Lohnbuchhaltung
Die Mitarbeiter sind ein wichtiges Kapital der Firma und somit übernehmen wir gerne Ihre Lohnbuchhaltung um eine reibungslos laufende Abrechnung zu gewährleisten.
Die Mitarbeiter sind ein wichtiges Kapital der Firma und somit übernehmen wir gerne Ihre Lohnbuchhaltung um eine reibungslos laufende Abrechnung zu gewährleisten.

Wir bieten dabei Abrechnungen für verschiedene Arten von Unternehmen an

- Lohn und Gehaltsabrechnungen
- Stundenlöhne
- Baulöhne Bauhauptgewerbe und ausgewählte andere
- öffentlicher Dienst

Wir nutzen das Lohnabrechnungsprogramm "Lodas" der DATEV eG und haben somit größtmögliche Sicherheit, dass alle lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen rechtssicher in Ihre Lohnabrechnungen einfließen.
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Steuer müssen wir alle zahlen.
Aber nur wenige machen es richtig!

Erbschaft-und Schenkungssteuer
Die unentgeltliche Übertragung von Vermögen, ob Erbschaft oder Schenkung, nimmt einen immer größeren Raum ein. Auch in diesem sensiblen Bereich sollte man steuerliche Auswirkungen stets mit im Auge haben, dazu beraten wir Sie gern.
Die unentgeltliche Übertragung von Vermögen, ob Erbschaft oder Schenkung, nimmt einen immer größeren Raum ein. Auch in diesem sensiblen Bereich sollte man steuerliche Auswirkungen stets mit im Auge haben, dazu beraten wir Sie gern.

Im Falle einer Erbschaft erstellen wir gerne für Sie die erforderliche Erbschaftsteuererklärung sowie die nach dem Bewertungsgesetz vorzunehmenden Bewertungen von Grundstücken und gewerblichen Einheiten. Dabei ist es selbstverständlich, dass alle Freibeträge und Steuerverschonungen beraten und angesetzt werden.

Im Falle einer (beabsichtigten) Schenkung beraten wir Sie gerne, auf welche Art die steuergünstigste Gestaltung zu erreichen ist.

Besonderes Augenmerk liegt beispielsweise auf

- Unternehmensnachfolge
- Vorweg genommene Erbfolge
- Nießbrauchrecht

Hierbei nehmen wir bereits im Vorfeld entsprechende Bewertungen vor und gestalten mit Ihnen die Übertragung Ihres Vermögens so steuerschonend wie möglich. Wir beraten auch bei Bedarf hinsichtlich Ihrer testamentarischen Verfügungen in Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen.
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Jahresabschluss
Das Erstellen von Jahresabschlüssen gehört zu den alljährlichen Pflichten Ihres Unternehmens und zu einer unserer Kernkompetenzen.
Das Erstellen von Jahresabschlüssen gehört zu den alljährlichen Pflichten Ihres Unternehmens und zu einer unserer Kernkompetenzen.

Neben der Handelsbilanz ist für bilanzierende Unternehmen verpflichtend, eine Steuerbilanz aufzustellen und dem Finanzamt elektronisch einzureichen.

Unternehmen, die nicht bilanzieren müssen, haben ihre Einnahmen- Überschussrechnung ebenfalls in elektronischer Form einzureichen.

Wir unterstützen und übernehmen gerne folgende Tätigkeiten rund um Ihren Jahresabschluss

- Erstellen von Jahresabschlüssen für Unternehmen aller Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht ggf. mit Überleitungsrechnung von der Handels- zur Steuerbilanz
- Erstellen von Einnahmen- Überschussrechnungen ( § 4 Abs. 3 EStG )
- Aufstellung von Eröffnungs- bzw. Schlussbilanzen; Liquidations- und Auseinandersetzungsbilanzen
- Anfertigung von Zwischenabschlüssen sowie Sonderbilanzen
- Veröffentlichen von Abschlüssen im elektronischen Handelsregister sowie die Übermittlung elektronischer Bilanzen an die Finanzverwaltung
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Betriebsprüfung
Unternehmer und Unternehmen durchlaufen in der Regel eine oder mehrere Betriebsprüfungen in ihrer Unternehmenslaufzeit, hierbei stehen wir an Ihrer Seite.
Unternehmer und Unternehmen durchlaufen in der Regel eine oder mehrere Betriebsprüfungen in ihrer Unternehmenslaufzeit, hierbei stehen wir an Ihrer Seite.

Wir vertreten auf Wunsch unsere Mandanten vollumfänglich bei einer Betriebsprüfung (Außenprüfung) – sorgenfrei durch die Betriebsprüfung.

Wir betreuen Sie gerne auch in weiteren Prüfungsprozessen:

- Kassennachschau
- Umsatzsteuernachschau
- Umsatzsteuersonderprüfung
- Rentenversicherungsprüfung
- Zollprüfung

Wir übernehmen dabei die Korrespondenz zwischen Behörden und Prüfern und führen die Prüfungen gerne in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei durch.
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Betriebliche Steuererklärungen
Die Anfertigung und elektronische Verarbeitung von betrieblichen Steuererklärungen sind ein grundlegender Bestandteil unserer vollumfänglichen Betreuung für Unternehmer und Unternehmen.
Die Anfertigung und elektronische Verarbeitung von betrieblichen Steuererklärungen sind ein grundlegender Bestandteil unserer vollumfänglichen Betreuung für Unternehmer und Unternehmen.

Die erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen leiten sich aus dem Jahresabschluss des Unternehmers bzw. Unternehmens ab, welcher im Vorwege gerne von unserer Kanzlei für Sie erstellt wird.

Wir erstellen daher für Sie

- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärungen
- Feststellungserklärungen
- Alle anderen erforderlichen Erklärungen im Rahmen betrieblicher Steuererklärungspflichten
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Betriebswirtschaftliche Beratung
Das Erstellen von Jahresabschlüssen gehört zu den alljährlichen Pflichten Ihres Unternehmens und zu einer unserer Kernkompetenzen.
Sie kennen Ihr Geschäft am besten, dennoch ist es oftmals Ratsam die Darstellung Ihres Zahlenwerks für Dritte durch uns als Steuerberater darzustellen.

Wir planen mit Hilfe Ihres know how´s und Fachwissen die Zukunft für Ihr Unternehmen.

Unter anderem auf Basis wichtiger Gesichtspunkte wie

- Rechtsformwahl
- Begleiten von Finanzierungsprozessen
- Zusammenstellung laufender „Ist-Zahlen“
- Ertragsvorschauen, Liquiditätspläne und Planbilanzen
- Networking

Dabei sind wir ebenfalls gerne Ihr Begleiter bei Unternehmensgründungen.
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