Jahresabschluss
Das Erstellen von Jahresabschlüssen gehört zu den alljährlichen Pflichten Ihres Unternehmens und zu einer unserer Kernkompetenzen.
Neben der Handelsbilanz ist für bilanzierende Unternehmen verpflichtend, eine Steuerbilanz aufzustellen und dem Finanzamt elektronisch einzureichen.
Unternehmen, die nicht bilanzieren müssen, haben ihre Einnahmen- Überschussrechnung ebenfalls in elektronischer Form einzureichen.
Wir unterstützen und übernehmen gerne folgende Tätigkeiten rund um Ihren Jahresabschluss
- Erstellen von Jahresabschlüssen für Unternehmen aller Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht ggf. mit Überleitungsrechnung von der Handels- zur Steuerbilanz
- Erstellen von Einnahmen- Überschussrechnungen ( § 4 Abs. 3 EStG )
- Aufstellung von Eröffnungs- bzw. Schlussbilanzen; Liquidations- und Auseinandersetzungsbilanzen
- Anfertigung von Zwischenabschlüssen sowie Sonderbilanzen
- Veröffentlichen von Abschlüssen im elektronischen Handelsregister sowie die Übermittlung elektronischer Bilanzen an die Finanzverwaltung