Erbschaft-und Schenkungssteuer
Die unentgeltliche Übertragung von Vermögen, ob Erbschaft oder Schenkung, nimmt einen immer größeren Raum ein. Auch in diesem sensiblen Bereich sollte man steuerliche Auswirkungen stets mit im Auge haben, dazu beraten wir Sie gern.
Die unentgeltliche Übertragung von Vermögen, ob Erbschaft oder Schenkung, nimmt einen immer größeren Raum ein. Auch in diesem sensiblen Bereich sollte man steuerliche Auswirkungen stets mit im Auge haben, dazu beraten wir Sie gern.
Im Falle einer Erbschaft erstellen wir gerne für Sie die erforderliche Erbschaftsteuererklärung sowie die nach dem Bewertungsgesetz vorzunehmenden Bewertungen von Grundstücken und gewerblichen Einheiten. Dabei ist es selbstverständlich, dass alle Freibeträge und Steuerverschonungen beraten und angesetzt werden.
Im Falle einer (beabsichtigten) Schenkung beraten wir Sie gerne, auf welche Art die steuergünstigste Gestaltung zu erreichen ist.
Besonderes Augenmerk liegt beispielsweise auf
- Unternehmensnachfolge
- Vorweg genommene Erbfolge
- Nießbrauchrecht
Hierbei nehmen wir bereits im Vorfeld entsprechende Bewertungen vor und gestalten mit Ihnen die Übertragung Ihres Vermögens so steuerschonend wie möglich. Wir beraten auch bei Bedarf hinsichtlich Ihrer testamentarischen Verfügungen in Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen.
Die unentgeltliche Übertragung von Vermögen, ob Erbschaft oder Schenkung, nimmt einen immer größeren Raum ein. Auch in diesem sensiblen Bereich sollte man steuerliche Auswirkungen stets mit im Auge haben, dazu beraten wir Sie gern.
Im Falle einer Erbschaft erstellen wir gerne für Sie die erforderliche Erbschaftsteuererklärung sowie die nach dem Bewertungsgesetz vorzunehmenden Bewertungen von Grundstücken und gewerblichen Einheiten. Dabei ist es selbstverständlich, dass alle Freibeträge und Steuerverschonungen beraten und angesetzt werden.
Im Falle einer (beabsichtigten) Schenkung beraten wir Sie gerne, auf welche Art die steuergünstigste Gestaltung zu erreichen ist.
Besonderes Augenmerk liegt beispielsweise auf
- Unternehmensnachfolge
- Vorweg genommene Erbfolge
- Nießbrauchrecht
Hierbei nehmen wir bereits im Vorfeld entsprechende Bewertungen vor und gestalten mit Ihnen die Übertragung Ihres Vermögens so steuerschonend wie möglich. Wir beraten auch bei Bedarf hinsichtlich Ihrer testamentarischen Verfügungen in Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen.